Mit dem aktuellen Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster, dass den Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung und den Betrieb der CO-Pipeline in seiner aktuellen Fassung für rechtmäßig erklärt, scheint juristisch das letzte Urteil gefällt zu sein, weil das OVG die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen hat.